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Toedliches Wetttrinken: Haftstrafe fuer Wirt

04.07.2009

Ðàçäåëû:

Berlin - Nach dem tödlichen Wetttrinken mit einem Schüler hat das Berliner Landgericht den Wirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 28-Jährigen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Bei dem ungleichen Duell im Februar 2007 hatte der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich zunächst Wasser einschenken ließ. Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen ausgelöst.

In dem Verfahren hatte sich der Wirt zu seiner moralischen Schuld bekannt und den Tod des Jugendlichen bedauert. Sein Lokal wurde inzwischen geschlossen. Allein in der Hauptstadt hat die Polizei in diesem Jahr bis Ende Mai rund 920 betrunkene Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Der Wirt habe ohne große Bedenken Hochprozentiges an sehr junge Gäste ausgeschenkt, urteilte das Gericht. Zwei junge Leute, die eine Strichliste geführt und den Schnaps serviert hatten, wurden bereits zu jeweils zehn Monaten Sozialtraining verurteilt.

Die Mutter des Schülers, der öfter Alkohol trank, hatte von dem Wetttrinken nichts geahnt. Die Berlinerin hoffte, dass der Tod ihres Sohnes aufrüttelt und zu stärkeren Kontrollen führt. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) forderte, die Gesetze zum Jugendschutz besser umzusetzen. Es sei aber vertretbar, dass Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren zugelassen sind, sagte Bätzing im Bayerischen Rundfunk. Das Gericht verurteilte den Wirt auch wegen vorsätzlichen Ausschanks an Minderjährige.

Berliner Zeitung, 03.07.2009

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/131546/index.php